Allgemeine Geschäftsbedingung von Taxi-Bus-Weber


Die Reisebedingungen ergänzen die §651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf Grundlage des DRV (Deutscher Reise Verband) gemäß §38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang.

 

Anmeldung und Bestätigung

Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Fahrt-/ Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für die jeweilige Fahrt/ Reise, soweit Ihnen dieses vorliegt. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann, wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Fahrt-/ Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Fahrt-/ Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 7 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Zusage erklären.
 

Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung der Buchung im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht länger als 24Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 95,00 € nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung einer Buchung verlangt werden.
Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt der Buchung in der Regel eine Anzahlung unter Angabe der entsprechenden Reisenummer in Höhe von 100,00€ des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
Den Restreisepreis zahlen Sie bitte bis spätestens 25 Tage vor Reisebeginn. Rücktrittskosten sind immer sofort fällig. Leisten Sie die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten dieser Reisebedingungen zu belasten.
 

Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Programmablauf, Hotelwechsel), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderung oder Abweichungen nicht erheblich und die gebuchte Reise nicht beeinträchtigt. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung sind wir berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage
der Reise uns gegenüber geltend machen.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen anzupassen. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, so können wir den Reisepreis anteilig abändern. Eine Erhöhung ist nur zulässig, insofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 2 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
 

Rücktritt des Kunden, Ersatzteilnehmer

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte dem Absatz Rücktrittskosten. Es
bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den aufgeführten Rücktrittskosten eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen können, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbaren Rücktrittskosten entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendung und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt
durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Etwaige Kosten werden berechnet.
Es empfiehlt sich hierfür eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
 

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original- Gutscheine (z.B. Eintrittskarten) ist unter dem Absatz Rücktrittskosten geregelt.
 

Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Wir können bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben wurden.
In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
 

Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendung sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträger gutgebrachten Beträge.
 

Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verwiesen, die wie folgt lautet:
§ 651 j BGB wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter, als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2 Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
 

Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
b. soweit wir für einen Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen.
Deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum Zielort und die Unterbringung während der Reise beinhalten. Wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
 

Fristsetzung vor Kündigung des Vertrages

Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 651e BGB aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
 

Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Für den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck übernehmen wir keine Haftung.
Im Übrigen ist der Verlust von Reisegepäck unverzüglich dem Busfahrer anzuzeigen.
 

Reiseunterlagen

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihnen die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der mitgeteilten Frist zugegangen sein sollten.
 

Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach §§ 651c bis f BGB müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber unter der angegebenen Anschrift oder unter
info@taxi-bus-weber.de geltend machen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
 

Verjährung

Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlung verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
 

Rücktrittskosten

Die Höhe der Rücktrittkosten ist von der gewählten Leistung abhängig und steht in Abhängigkeit zu den Rücktrittkosten Dritter
(z.B.: Reiseveranstalter BTO International, usw.).
Die Rücktrittskosten listen wir nachfolgend einzeln auf.
Rücktrittskosten pro Person vom Reisepreis
< bis zum 50. Tag vor Reiseantritt 25 %
< 49 bis 31 Tage vor Reiseantritt 30 %
< 30 bis 25 Tage vor Reiseantritt 40 %
< 24 bis 18 Tage vor Reiseantritt 50 %
< 17 bis 11 Tage vor Reiseantritt 75 %
< 10 bis 4 Tage vor Reiseantritt 90 %
ab den 3. Tag vor Reiseantritt bis 95 %
zum Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt der Reise.
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Pauschalreisen, welche Eintrittskarten für Theater, Oper, Musical, Konzerte oder Museen beinhalten (Flug, Fluss oder Hochseekreuzfahrten, Bus):
Rücktrittskosten pro Person vom Reisepreis.
< bis 90 Tage vor Reisebeginn 40 %*
< 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn 60 %*
< 59 bis 31 Tage vor Reisebeginn 80 %*
< ab 30 Tage vor Reisebeginn 90 %*
*Eintrittskarten können nicht storniert und der Preis nicht erstattet werden. Falls Sie es wünschen, versuchen wir die Eintrittskarten weiter zu verkaufen. Ist ein Weiterverkauf möglich, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % des Eintrittskartenpreises.
Rücktrittkosten bei Buchung oder Reservierung eines Reisebusses für Tagesfahrten:
< 20 bis 15 Tage vor Reisetermin 20 %
< 14 bis 9 Tage vor Reisetermin 30 %
< 8 bis 3 Tage vor Reisetermin 40 %
< ab 2 Tage vor Reisetermin 50 %
 

Allgemeine Gepäckbestimmung

Pro Person wird maximal 1 Koffer mit einem Gesamtgewicht von 20 kg befördert. Ein Koffer für 2 Reisende mit einem Gesamtgewicht von über 50 kg wird nicht akzeptiert.
Taxi-Bus-Weber bzw. deren Erfüllungsgehilfen behalten sich vor, dass Gepäck der Reisenden zu wiegen und bei einer Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts pro Kilo Übergepäck 5,- € zu berechnen. Im Innenraum unserer Busse ist 1 Handgepäckstück mit den Maßen 35cm x 25cm x 25cm und dem Gewicht von max. 5 kg gestattet, welches unter dem Sitz, bzw. in der Gepäckablage deponiert werden muss.

Druckfehler, Irrtümer und Änderungen in den Reiseausschreibungen bleiben vorbehalten.

Taxi-Bus-Weber
Inh.: Sebastian Weber
Geschwister-Scholl-Str. 54
36433 Bad Salzungen

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